Für unsere
Zusteller

Willkommen bei KDS!

Damit unsere Zusammenarbeit richtig gut klappt möchten wir, dass Sie optimal vorbereitet starten. Lesen Sie bitte die folgenden Hinweise genau durch! Bei Fragen helfen wir Ihnen gern weiter.

Was muss ich wissen, wenn ich das erste Mal die Zeitung und/oder die Prospekte verteile?

Ihre Zeitungen und/oder Prospekte werden Ihnen spätestens am Verteiltag angeliefert.

Nach der Verteilung: Haben Sie nach der Verteilung noch Zeitungen und/oder Prospekte übrig? Bitte diese nicht entsorgen! Sonst beobachtet Sie jemand dabei und denkt, Sie haben Ihre Arbeit nicht gemacht. Informieren Sie Ihren Vertriebsinspektor über Mehr- oder Mindermengen von Zeitungen und/oder Prospekten.

Wann wird verteilt? Nutzen Sie bitte zum Verteilen nur den tatsächlichen Erscheinungstag der Zeitung am Mittwoch und der Prospekte am Samstag. Bei Abweichungen (z. B. wegen eines Feiertages), erhalten Sie rechtzeitig vorher eine Information.

Wo wird verteilt? Zusammen mit Ihrem Angebot oder Vertrag bekommen Sie eine Straßenliste. Darauf stehen alle Straßen- bzw. Straßenabschnitte, die zu Ihrem Bezirk gehören. Z. B. 1 – 999 heißt, dass die komplette „ungerade“ Straßenseite beliefert werden muss. Ist z. B. 6 – 998 auf der Straßenliste notiert, dürfen Sie nur die geraden Hausnummern ab der Nr. 6 bis zum Ende der Straße beliefern. Verteilen Sie nur innerhalb Ihres eigenen Zustellbezirkes! Wenn Sie Adressen nicht beliefern können, z. B. weil Sie nicht genug Zeitungen haben oder weil Sie den Briefkasten nicht finden, sagen Sie das bitte Ihrem Vertriebsinspektor.

Wie wird verteilt? Bei allen Privathäusern müssen die Zeitungen und/oder die Prospekte in den Briefkasten gesteckt werden. Oder ins Zeitungsrohr. Aber niemals vor die Tür! Wenn ein Haus weder einen Briefkasten noch eine Zeitungsrolle hat, melden Sie das bitte Ihrem Vertriebsinspektor. Er wird dann klären, wie Sie sich verhalten sollen. Und bitte stecken Sie in jeden Briefkasten immer nur eine Zeitung!

Die Briefkästen sind innen? Klingeln Sie einfach, sagen freundlich „Guten Tag, ich bringe die Zeitungen und/oder die Prospekte“ und man wird Sie reinlassen. (Bitte nicht alle Bewohner gleichzeitig aufschrecken, sondern erstmal nur bei einem klingeln!) Und falls Sie trotzdem nicht weiterkommen, hilft Ihnen gern Ihr Vertriebsinspektor.  Ganz wichtig! Lassen Sie Ihr Verpackungsmaterial nicht einfach auf der Straße oder auf dem Gehweg liegen. Denn wenn ein Fußgänger über die Umreifungsbänder stolpert, kann das schlimme Verletzungen geben.   Natürlich können Sie zum Austragen Hilfsmittel benutzen – aber bitte keine Einkaufswagen! Die sind ungeeignet, und wenn damit ein Unfall passiert, kommt KDS nicht für den Schaden auf. Dasselbe gilt, wenn Sie beim Austragen Rollschuhe oder Rollerblades tragen oder auf dem Skatebord unterwegs sind. Und auch bei geeigneten Hilfsmitteln bitten wir Sie natürlich, stets vorsichtig zu sein, damit niemand verletzt und nichts beschädigt wird.

Und wenn ich mal Urlaub haben will? Bitte versuchen Sie erst einmal selbst, eine Vertretung zu finden. Zum Beispiel im Freundeskreis. Wenn Sie fündig werden, geben Sie Ihrem Vertriebsinspektor bitte Namen, Adresse und Telefonnummer des Vertreters durch. Keinen Vertreter gefunden? Dann sagen Sie unbedingt rechtzeitig Bescheid (spätestens 2 Wochen vorher)!

Wir zählen auf Sie! Fehler können immer passieren – aber wer sich auf die faule Haut legt, ist falsch bei uns! Wenn Sie schlecht verteilen, schaden Sie am Ende sich selbst. Denn dann springen unsere Kunden ab und Sie verlieren Ihren Job. Eine gute Verteilung ist Ehrensache!

Jetzt habe ich eine „kurzfristige Beschäftigung“ - was bedeutet das für mich?

Wie viel darf ich verdienen? Bis zu 520,00 Euro pro Monat. Das Finanzamt prüft über die SteuerID ob Lohnsteuer zu entrichten ist.  Bei Nichtabgabe der SteuerID-Nummer erfolgt eine Versteuerung in der Steuerklasse VI. Für die Sozialversicherung müssen Sie keine Abgaben entrichten. Ist mein Mini-Job befristet? Ja, der Vertrag endet automatisch, wenn die darin notierte Frist erreicht ist. Das ist bei kurzfristigen Beschäftigungen immer so. Falls Sie vorher schon eher eine kurzfristige Beschäftigung hatten, werden diese Arbeitstage mitgezählt. Es gibt auch unbefristete Mini-Jobs (sogenannte geringfügige Nebenbeschäftigungen). Darf ich noch einen weiteren Mini-Job ausüben? Nur, wenn dieser eine geringfügige Beschäftigung ist. Und denken Sie bitte daran, uns in jedem Fall Bescheid zu sagen, wenn Sie vorhaben, einen weiteren Mini-Job anzunehmen! Genaue Informationen erhalten Sie bei der Mini-Job-Zentrale, kostenlos per Telefon 08000-200 504  

Auf einen Blick! Bevor ich mit den Zeitungen und/oder Prospekten loslaufe: erstmal vergewissern, ob es die Richtigen sind! Handbeilagen am Mittwoch sind in den Wochenkurier einzulegen bzw. extra zu stecken! Nur am Erscheinungstag verteilen! Wenn ich das nicht schaffe, gleich Bescheid sagen. Nicht in den falschen Straßen verteilen – darum immer die Straßenliste beachten! Nicht nur die Privathäuser mit Zeitungen am Mittwoch beliefern, sondern auch die Geschäfte, Büros, Firmen usw. Achtung, unterscheide! Nur Privathaushalte erhalten am Wochenende die Prospekte – darum KEINE Büros, Geschäfte, Firmen usw. beliefern! Die Zeitungen und/oder die Prospekte immer und überall in die Briefkästen oder Zeitungsröhren stecken. Zustellverbote beachten! In einigen Ausgaben erfolgt die Verteilung der Zeitung am Samstag, in diesen Ausgaben müssen die Zeitungs- und Werbeverbote beachtet werden. Wenn andere Ihnen bei der Verteilung helfen, zum Beispiel Geschwister oder Freunde, dann sorgen Sie bitte dafür, dass auch diese gut darüber informiert sind, was auf diesen Merkseiten steht. Noch irgendwelche Fragen oder Anregungen..? Sie können uns gern eine E-Mail senden (kds.info@ddv-mediengruppe.de).